Update: Nichtmitgliederversicherung

Die Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge ist um einen Punkt erweitert worden. Der Hinweg ist nun mitversichert. Nur wenn die Flüchtlinge zum allerersten Mal und ohne eine durch den Verein organisierte Begleitung auf dem Weg zum Sportverein sind, sind sie nicht versichert. Der Grund liegt in diesem Fall an der mangelnden Beweislage, dass sie wirklich auf dem Weg zum Sport waren. Waren sie schon einmal dort, sind sie bekannt. Werden sie abgeholt, ist die Beweislage ebenfalls klar. 

Seit dem 22. November 2014 hat der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber abgeschlossen.

  • Die Flüchtlinge und Asylbewerber in Niedersachsen, die sich in einem niedersächsischen Sportverein (der Mitglied im LSB ist) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind. Der Versicherungsschutz gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
  • Versicherungsschutz besteht in vollem Leistungsumfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des aktuellen Sportversicherungsvertrages.
  • Versichert ist die aktive Sportausübung im Verein, die Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen, die Beteiligung als Zuschauer und Begleiter und der Rückweg.
  • Der Hinweg ist mitversichert. Einzige Ausnahme: Der Hinweg ist dann nicht versichert, wenn die Flüchtlinge und Asylbewerber zum allerersten Mal und ohne eine durch den Verein organisierte Begleitung auf dem Weg zum Sportverein sind. Spätestens dann, wenn Flüchtlinge und Asylbewerber am Wettkampfbetrieb teilnehmen oder einen Spielerpass beantragen, müssen sie Mitglied des Vereins werden.
  • Für den Krankenversicherungsschutz der Flüchtlinge und Asylbewerber gelten die gesetzlichen Bestimmungen, hierauf hat die Nichtmitgliederversicherung (Unfallversicherungsbereich) keinen Einfluss.
  • Der oben genannte Versicherungsschutz besteht auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten und als Helfer bei Veranstaltungen in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB.
  • Werden die Flüchtlinge und Asylbewerber in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB als Mitarbeiter gegen Vergütung tätig, so besteht für sie auch als Nichtmitglieder Versicherungsschutz gemäß des Sportversicherungsvertrages. ACHTUNG: Hierbei aber bitte die gesetzlichen Bestimmungen für die bezahlte Arbeit von Flüchtlingen und Asylbewerbern beachten! Die Versicherung ersetzt auch nicht eine eventuell notwendige Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

 

Falls Sie noch Fragen dazu haben solltet, können Sie sich gerne an Sabine Tönnies (0511/1268-140; stoennies@lsb-niedersachsen.de) wenden.